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Pressetext vom 02.04.2012 ABACUS Retail ist Anbieter von Kassensysteme für Handel und Gastronomie. Die Trendkasse 2012 ist für Bubble Tea Shops. Bubble Tea kommt aus Taiwan und erobert nach USA und Australien jetzt Deutschland. Ein Vielzahl von meist Franchise - Läden verkaufen den Tee als schwarzen, grünen oder Früchtetee. Hinzu kommt der Flavour in verschiedenen Geschmacksrichtungen (Vanille, Ananas, Karamell...) und als Topping Topiokaperlen. In der Bubble Tea Kasse wird nach dem Bondruck ein Etikett für den Becher gedruckt. Die ABACUS "BubbleTea Kasse" wird als Touchkasse geliefert mit 2 Drucker. In einer weiteren Ausbaustufe ist die Bubble Tea Kasse mit einem Verkaufshandy (Telefonhandy) und WLAN-System erhältlich, damit die Wartezeiten verkürzt wird. Auch für mobile Verkaufswagen eignet sich das mobile Verkaufshandy mit W-LAN Drucker. Infos: www.abacus-retail.de Hinweis vom 01.03.2011 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeld-Einnahmen Das Bundesfinanzministerium hat neue Vorschriften zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion (Bondrucker/Etikettendrucker), Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Geschäftsvorfälle in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gegeben. siehe Bundesfinanzministerium: z.B. die Umsatz-Daten müssen 10 Jahre in den Kassen und Waagen gespeichert werden:Journalrolle/E-Journal, artikelgenaue Rechnungen, Z-Berichte (Bediener/Kellner/Kassierer, Trainingskellner/Bediener, Warengruppen, Artikel, Zahlungsarten, Rechnungen) mit fortlaufender Nummer und Datum müssen jederzeit abrufbar sein, usw. Aufbewahrung der Bedienungsanleitung und der Programmieranleitung. Wir empfehlen Ihnen Ihr Kassensystem/Registrierkasse zu überprüfen, insbesondere bei einem "Neukauf" (neu oder gebraucht), ob diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht, fragen Sie Ihren/Ihre Steuerberater/in. - z.B. nach IDEA-Funktionen, Verzögerungsgeld, usw. siehe auch Creditreform für Gastronomie und Handelsgeschäfte. Durch die Umkehr der Beweislast auf den Unternehmer kann nur derjenige beruhigt auf die Betriebsprüfung warten, wer sich rechtzeitig informiert und ein dem entsprechendes Kassensystem/Registrierkasse/Waage bzw. Softwareupdate benutzt. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben ist die Gewinnschätzung und ein Verzögerungsgeld von 2.500,00 EUR bis 250.000,00 EUR möglich. |
















